Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert einer 7-Tage/100.00 Einwohner- Inzidenz von 50 unterschritten. Daher tritt die Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 23.04.2021 mit Ablauf des 06.05.2021 außer Kraft. Ab Freitag, 07.05.2021 müssen daher u.a. die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden in Verkaufsstellen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen nicht mehr erhoben werden. Es gelten die Regelungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Bekanntmachung finden Sie unter: