Abfallentsorgung: Deponien
Abfallentsorgung: Deponien
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Abfälle dürfen auf Deponien grundsätzlich nur abgelagert werden, wenn sie die für die jeweilige Deponieklasse festgelegten Zuordnungskriterien einhalten. Für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen bedeutet dies, dass sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden müssen.
Das Anlagenkataster gibt einen Überblick über die Abfallentsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein. Neben der Anschrift und Angaben zum Betreiber werden auch die zugehörigen Anlagendaten und die Abfälle, die die jeweilige Abfallentsorgungsanlage annehmen darf, dargestellt.
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Das Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen in Schleswig-Holstein sowie weitere Informationen zu Deponien finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Restabfallbehandlung und Deponien in Schleswig-Holstein
Anlagenkataster der Entsorgungsanlagen
- Anlage und Unterhaltung von Gräben und Wasserläufen 2. Ordnung
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Klimaschutz auf Kommunalebene
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.