Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Sondernutzung an öffentlichen Wegen und Plätzen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.