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Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis

Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.