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Brauchtumsfeuer anmelden


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Brauchtumsfeuer anmelden

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.