Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen. Zuständigkeit: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein


Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn

    die Ladung oder
    die Abmessungen,
    die Achslast oder
    das Gesamtgewicht 

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

Kurztext

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung
    bei Überschreitung der allgemein gesetzlich zugelassenen Maße und/oder Gewichte der Ladung oder des Fahrzeugs
    beim Transport über öffentliche Straßen
    Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
    zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des Antragstellers befindet
        bei ausländischen Unternehmen die für den Grenzübertritt örtlich zuständige Verwaltungsbehörde

 

Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

 

 

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

- Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

 

Kostenart: variabel

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

VEMAGS-Gebührenrechner

 

RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:

-    Geltungszeitraum
-    genaue Wegstrecke
-    Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
-    Anschrift des Antragstellers
-    schriftlicher Haftungsausschluss
-    Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

 

§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

 

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?

VEMAGS

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.