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Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.


Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

Anlagen können sein:

  • Stauanlagen,
  • Brücke,
  • Überfahrt,
  • Durchlass,
  • Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
  • Baumaßnahme am Gewässer,
  • Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
  • Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
  • Steg,
  • Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.

Kurztext

- Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung

- Beantragen einer Errichtung oder Änderung von Anlagen an, in, über oder unter oberirdischen Gewässern von

  • - Gebäuden
  • - Brücken
  • - Stege
  • - Mauern
  • - Rohr und Kabelleitungen
  • - Überfahrten/Durchlässe

- Zuständig Behörde: Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)

 

Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)

 

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag

 

Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.

Weitere Informationen unter angegebenem Link (Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ Abschnitt 24.1).

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

 

- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in

- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Hanno BaaschIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-620   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: hanno.baasch[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 014  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Ralf KasdepkeIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-529   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: ralf.kasdepke[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 005  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Theresa PetratIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-682   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: theresa.petrat[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 005