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Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Soll ein Fahrzeug auf einen neuen Halter umgeschrieben werden, muss gegebenenfalls ein entsprechender Antrag bei der Zulassungsbehörde gestellt werden.


Wenn ein Fahrzeug auf einen neuen Halter in einem anderen Kreis / einer anderen kreisfreien Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden. Von der Zulassungsstelle wird dann ein neues Kfz-Kennzeichen zugeteilt (Umkennzeichnung).

Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Voraussetzung:

Sie müssen sich bereits bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet und bei der neuen Gemeinde angemeldet haben.

Ablauf:

Der Antrag auf Umschreibung ist bei der Zulassungsstelle Ihres neues Wohnsitzes zu stellen. Sie können auch einen Vertreter beauftragen, die Umschreibung vorzunehmen.

Soweit ein Atragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsstelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vielfach vor der Ummeldung erfolgen.

 

Regionale Hinweise

Online-Änderung:

https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.zl&oeId=L100012.OE.9134570&leistungId=99036008007002&p=010580

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

Regionale Hinweise

Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Die Ummeldung Ihres Fahrzeuges muss umgehend erfolgen.

 

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle..

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen,
  • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
  • Elektronische Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist - § 29 Abs. 10 StVZO).

Zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter:Wenn Sie einen Dritten mit der Umschreibung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
  • der Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der/des Personalausweise/s.
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht der benannten Vertreterin / des benannten Vertreters.
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

 

  • § 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 6 FZV

§ 29 StVZO

GebOSt

 

Seit 1. Oktober 2005 gibt es die neuen Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I - ZB I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II- ZB II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (ZB I und ZB II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Seit 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch auf den Hauptwohnsitz zugelassen werden.

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Nicole BiermannIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-651   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.5  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Anja DieckmannIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-650   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.5  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Janine DieckmannIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-656   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.8  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Mario KretschmannIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-646   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.4  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jutta KuhrIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-647   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.4  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Sonja RathjeIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-677   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 64.3  


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz

Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26   |   Fax: +49 431 320979-22
E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Öffnungszeiten:

Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)

Frau Manuela MeyerIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4351 66676-13   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
|   Zimmer: 2  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)

Frau Ulrike MühlenbeckIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4351 66676-12   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
|   Zimmer: 2  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)

Frau Silke OstIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4351 66676-10   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
|   Zimmer: 3  


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt

Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312   |   Fax: +49 4871 36-536
E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr