Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Kurztext
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Regionale Hinweise
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Regionale Hinweise
Für die Verlängerung der LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren:
- 42,60 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
- 65,60 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-163
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
501
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-1286
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
533
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-283
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
515
Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-285
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Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
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Zimmer:
517