Vermietung und Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen
Vermietung und Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen
Viele Gemeinden verfügen über Wohnungen in ihren Liegenschaften und vermieten diese. In der Regel setzt sich die Miete aus der Kaltmiete und den Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen zusammen. Diese werden einmal im Jahr abgerechnet. Neben der Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten fällig.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.