Folgende Fundsachen sind abgegeben worden:
Der/die Eigentümer/in wird aufgefordert, sich innerhalb von 6 Monaten beim Fundbüro zu melden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird über die Fundsachen anderweitig verfügt
Sachdienliche Auskünfte zur Fundsache, wie z.B. der Aufbewahrungsort der Fundsache erhalten Sie bei den nachfolgenden Kontaktdaten.
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