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Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses

Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses

Ausbildungsverhältnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen bei der Kammer eingetragen werden.


Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.

 

An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

 

Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

 

Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.

 

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung,
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  • Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.

 

  • §§ 34, 35, 36 Berufsbildungsgesetz (BBiG),
  • § 30 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HWO).

BBiG

§ 30 HwO

 

Formulare für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Seiten der IHK.

Ausbildungeverträge

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.