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Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.


Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.

Kurztext

  • Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland

  • Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig

  • Voraussetzungen:

    • Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet

    • Rechtsgültige Eheschließung im Ausland

    • Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht

  • Benötigte Unterlagen:

    • Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)

    • Identitätsnachweis

    • Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)

 

  • Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.

Voraussetzungen

  • Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.

  • Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.

  • Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)

  • Identitätsnachweis

  • Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde

  • Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.