Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Fahreignung: Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Fahreignung: Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung

Wer eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchte, benötigt eine Anerkennung.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.