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Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.


Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

 

Regionale Hinweise

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:

+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de

Terminreservierung

In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

Regionale Hinweise

Es wird eine Gebühr in Höhe von 42,60 Euro erhoben.

 

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes,
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

 

Regionale Hinweise

Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird.

 

  • §§ 26, 27, Anlage 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

FeV

GebOSt

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Marie ClaußenIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-163   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 501  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Nils-Hermann EisermannIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-284   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Melanie GayckenIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-283   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Silvia GruddaIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-1286   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 533  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Maria HollingIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-7268   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 532  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Cornelia PropleschIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-285   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 517