Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.
Keine
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
- Dichtheitsprüfung
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Seilbahnbetrieb: Genehmigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.