Fragen zur Abwassersatzung
Fragen zur Abwassersatzung
Die Stadt Wedel ist zur Abwasserbeseitigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz verpflichtet. Die Stadt Wedel betreibt durch Ihren Betrieb Stadtentwässerung Wedel die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser).
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, der §§ 1, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 und der §§ 31 und 31a des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 06.01.2004 wurde nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Wedel vom 12.Oktober 2006 diese Satzung erlassen
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Gebührenkalkulation
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Sondernutzung an öffentlichen Wegen und Plätzen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.