Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Tierversuche darf nur durchführen, wer die dafür erforderlichen Fachkenntnisse besitzt.
Tierversuche werden nur genehmigt, wenn die durchführenden Personen die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.
Für bestimmte Versuche gelten spezielle Voraussetzungen, das heißt Tierversuche an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Tierschutzgesetz, dürfen nur von Personen
- mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin / Medizin oder
- mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder
- die auf Grund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse haben,
durchgeführt werden.
Tierversuche mit operativen Eingriffen an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- der Veterinärmedizin / Medizin oder
- der Biologie - Fachrichtung Zoologie -, wenn diese Personen an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind,
durchgeführt werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse auf andere Weise erbracht wird.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
§ 8 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Auszüge aus dem Sielkataster
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Wägerin / Wäger für öffentliche Wägungen: Öffentliche Bestellung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.