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Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.


Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Instandhaltung
  • Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
  • Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
  • Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn der Arbeiten.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

 

Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

 

  • Angabe der Anschrift
  • Gegebenenfalls Planungsunterlagen

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.