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Internationalen Führerschein beantragen

Internationalen Führerschein beantragen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.


Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kurztext

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für befristete Aufenthalte in manchen Staaten werden internationale Führerscheine benötigt
  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat muss bei Antragstellung vorliegen
  • zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

 

Regionale Hinweise

Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:

+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de

Terminreservierung

In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.

Es besteht die Möglichkeit, formlos und schriftlich per Vollmacht, den Führerschein für den Ehepartner / eine weitere Person zu beantragen.

 

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

 

  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
  • Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

 

Regionale Hinweise

  • Für die Erteilung des Internationalen Führerscheins werden Gebühren in Höhe von 14,50 Euro erhoben.
  • Falls ein alter Führerschein (graues und rosa Führerscheinmuster) in einen EU-Kartenführerschein umgewandelt werden muss, fallen zusätzlich 24,00 Euro Gebühren an.
  • Sollte auch noch eine Express-Bestellung des EU-Kartenführerscheins gewünscht werden, fallen hierfür weitere 35,00 Euro an Gebühren an.

 

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, gegebenenfalls mit Übersetzung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

 

Regionale Hinweise

Eine Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein Reisepass vorgelegt wird. Es ist zwingend ein gültiger EU-Kartenführerschein vorzulegen (falls dieser nicht vorhanden ist, ist dieser zeitgleich zu beantragen).

Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.

 

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Marie ClaußenIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-163   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 501  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Silvia GruddaIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-1286   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 533  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jessica HinzIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-283   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Cornelia PropleschIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-285   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 517