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Krankenkassenaufsicht


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Krankenkassenaufsicht

Die staatliche Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.


Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.

 

Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.

 

 

§ 87 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung.

§ 87 SGB IX

 

Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung

Krankenversicherung

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.