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Standplatzgenehmigung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Standplatzgenehmigung

Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.


Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:

  • Reisegewerbekarte oder
  • Sondernutzungserlaubnis.

Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.

 

Gewerbeordnung (GewO) zuzüglich allgemeines Ordnungsrecht (zum Beispiel Straßen- und Wegerecht)

GewO

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.