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Stundungsangelegenheiten


Quelle der Inhalte:
Gemeinde Oststeinbek

Stundungsangelegenheiten

Forderungsmanagment


Antrag auf Stundung gemäß bestehender Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek

 

Die Voraussetzungen für eine Stundung sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass in der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 

Zur Prüfung einer Stundung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:

- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche 
  Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)

 

Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stundung, Nierderschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.