Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggeberinnen / Auftraggebern kann die Vermittlungsstelle in Anspruch genommen werden.
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle (Schlichtungsstelle) in Anspruch nehmen. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die bei der Vermittlungsstelle tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE).
MJKE - Vermittlungsstelle des Handwerks
- Handwerkskarte als Bescheinigung für die Eintragung in die Handwerksrolle erhalten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Öffentliche Rechtsberatung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.