Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggeberinnen / Auftraggebern kann die Vermittlungsstelle in Anspruch genommen werden.
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle (Schlichtungsstelle) in Anspruch nehmen. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die bei der Vermittlungsstelle tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE).
MJKE - Vermittlungsstelle des Handwerks
- Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
- Lebensmittel (Marktüberwachung)
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.