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Zur Aufnahme an einer Deutschen Schule im Ausland anmelden


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zur Aufnahme an einer Deutschen Schule im Ausland anmelden

Sie wohnen im Ausland oder planen in das Ausland umzuziehen und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.


Die Bundesrepublik Deutschland betreut und fördert weltweit rund 140 Deutsche Auslandsschulen. Sie werden in der Regel durch gemeinnützige Schulvereine getragen. An den meisten Schulen wird Unterricht sowohl in deutscher als auch in der jeweiligen Landessprache erteilt. Die Schülerinnen und Schüler können deutsche, nationale und internationale Schulabschlüsse erwerben, die ihnen weltweit Zugang zu Hochschulen und Universitäten ermöglichen. Das Schulangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten.

An Deutschen Auslandsschulen werden nicht nur Wissen und sprachliche Kompetenzen vermittelt. Sie sind Orte der Begegnung und des interkulturellen Dialogs und pflegen aktiv die Partnerschaft mit Schulen in Deutschland. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler zum Beispiel die Möglichkeit - im Rahmen eines Austausches - Deutschland vor Ort kennenzulernen. Deutsche Auslandsschulen erziehen ihre Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit sowie zu kritischem und sozialem Denken und legen Wert auf die Vermittlung demokratischer Werte.

Die Deutschen Auslandsschulen bieten verschiedene Bildungsgänge und Abschlüsse an. Neben dem klassischen deutschen Abitur (im Ausland über die Deutsche Internationale Abiturprüfung - DIAP) sowie dem International Baccalaureate (IB) und dem Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) eröffnen viele Auslandsschulen auch Angebote zu den mittleren Schulabschlüssen (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss). Einige Deutsche Auslandsschulen bieten eine duale Ausbildung oder die Fachoberschule an. Mit dieser interkulturellen, kompetenzorientierten und auch praxisnahen Bildung haben Absolventinnen und Absolventen weltweit gute Karrierechancen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, auf den Seiten der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK).

Kurztext

  • Deutsche Schulen im Ausland Aufnahme
  • Beschulung und Schulabschlüsse nach deutschen Standards im Ausland möglich
  • Deutsche, Internationale oder Landeseigene Abschlüsse:
    • Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
    • Mittlerer Schulabschluss und qualifizierender Realschulabschluss
    • Mittlerer Schulabschluss und Berechtigung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
    • Deutsches Internationales Abitur
    • Fachhochschulreife an der Fachoberschule
    • Fachhochschulreife im Dualen System
    • Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)
    • duale Ausbildung
  • Weitere Informationen zu Bildungsgängen und Abschlüssen an deutschen Schulen im Ausland finden sich auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz
  • zuständig: Zentralstelle für das Auslandsschulwesen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten / Kultusministerkonferenz

 

  • Sie kontaktieren die in Betracht kommende Schule und informieren sich über das Aufnahmeverfahren.
  • Sie melden Ihr Kind an der Schule an.
  • Die Schule entscheidet anhand individueller Voraussetzungen und schulspezifischer Kriterien über die Aufnahme an der Deutschen Schule im Ausland.
  • Sie erhalten von der Schule eine Information, ob Ihr Kind an der Schule angenommen wird oder nicht.

Voraussetzungen

Es gelten keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Deutschen Auslandsschulen.

Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die jeweilige Schule legt die Anmeldefristen fest.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von der Situation an der einzelnen Schule Die Aufnahme erfolgt in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Schuljahrs.

 

Die jeweilige Schule legt die Gebühren fest.

 

Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.

 

Rechtsgrundlage für die Beschulung von schulpflichtigen Kindern bilden, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen, die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, die in der Schule erfragt werden können.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.