Gesetzliche Grundlagen zur Überwachung der Badewasserqualität
Im Jahre 2006 wurde durch die EU eine neue Badegewässerrichtlinie erlassen mit der Maßgabe, diese bis zum Beginn der Saison 2008 in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. In Deutschland hat jedes Bundesland diese Richtlinie mit einer entsprechenden Verordnung umgesetzt, die Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein trat mit Wirkung vom 09. April 2008 in Kraft. Eine Änderung war notwendig, da die wissenschaftliche Basis der bis dahin gültigen EU-Richtlinie noch aus den 1950er bis 1970er Jahren stammte.
Die Parameter
Die bisher verwendeten Indikatorkeime deckten ein viel zu breites Spektrum auch in der natürlichen Umgebung vorkommender Keime ab, die für die menschliche Gesundheit keine Relevanz haben.
Gezielt wird jetzt auf Darmbakterien untersucht, da diese als Indikatorkeime einen Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung des Badegewässers liefern. Namentlich sind dies Escherichia coli und intestinale Enterokokken. In diesem Zuge wurde auch ein verbessertes mikrobiologisches Untersuchungssystem eingeführt, welches genauere Daten über die Belastung eines Gewässers liefert.
Die Grenzwerte
Nach der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein wurden hierfür Grenzwerte in Höhe von 1800 MPN/100ml für E. coli und 700 MPN/100ml für Enterokokken festgelegt. Wird die Überschreitung des Grenzwertes durch eine unverzüglich veranlasste Nachkontrolle bestätigt, muss ein befristetes Badeverbot ausgesprochen werden. Zwei weitere Proben mit Ergebnissen unterhalb des Grenzwertes sind zur Aufhebung des Badeverbotes erforderlich.
Die Bewertung
Eine erstmalige Bewertung der Badegewässer ist vor Beginn des Jahres 2012 erfolgt. Die Kriterien für die Bewertung schreiben vor, dass jeweils die Ergebnisse der vier vergangenen Saisonen einfließen müssen. Hierbei wird jedoch nicht einfach das arithmetische Mittel der Probenergebnisse berechnet. Auf der Grundlage eines statistischen Berechnungsverfahrens (95. bzw. 90. Perzentil) erfolgt die Einteilung in die Qualtitätsnormen „Ausgezeichnete“, „Gute“ und „Ausreichende Qualität“. In der Bewertung der Qualität wird zwischen Binnen- und Küstengewässern unterschieden.
Das Badegewässerprofil
In der Übergangsfrist bis 2012 wurde für jede Badestelle ein so genanntes Badegewässerprofil erstellt. Dieses beinhaltet, nach möglichen Verschmutzungsquellen zu fahnden und diese abzustellen. Verantwortlich für die Erstellung der Profile sind die Kreise und kreisfreien Städte. Diese Profile sind ständig aktuell zu halten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit ist gemäß diesen Bestimmungen bereits bei der Auswahl der öffentlichen Badestellen zu beteiligen. Anregungen und Hinweise werden jederzeit entgegengenommen. Ab 2012 müssen in unmittelbarer Nähe einer jeden Badestelle die Informationen zum jeweiligen Gewässer bereitgestellt werden. Diese Informationen enthalten die nichtfachsprachliche Beschreibung des Gewässers auf Basis des erstellten Badegewässerprofils einschließlich der Gefahrenhinweise auf die mögliche Anfälligkeit des Gewässers für Verschmutzungen z.B. nach starken Regenereignissen und die mögliche Dauer der Verschmutzung. Auch die Bewertung der Qualität des Badewassers und die aktuellen Ergebnisse der Beprobungen sind Teil der Information.