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Beseitigung von (baulichen) Anlagen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Beseitigung von (baulichen) Anlagen

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.


Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

 

Regionale Hinweise

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist, mit Ausnahme der Städte Rendsburg und Eckernförde der Landrat als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Die Kosten für eine Baugenehmigung bemessen sich nach der Baugebührenverordnung und der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Sie werden nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten) ermittelt und betragen mindestens 100,00 EUR.

 

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Beate BednarskiIcon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: +49 4331/202-483   |   Fax: +49 4331/202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 425  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Renate Bednarski-WolfIcon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: + 49 4331 202-681   |   Fax: + 49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 429  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Dirk ClasenIcon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: +49 4331 202-136   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 431  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Hans-Georg GötzIcon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: +49 4331 202-189   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 428  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Britta HeitmannIcon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: +49 4331 202-267   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 432  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr André MundtIcon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: +49 4331 202-485   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 427  

Ansprechperson (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Uta WernerIcon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: +49 4331 202-493   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 406