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Erlass von Forderungen

Erlass von Forderungen

Forderungsmanagment


Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.

 

Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 

Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.

 

Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.