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Kanalstörung melden


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kanalstörung melden

Sofern Sie beobachten, dass das Abwasser bei Ihnen zu Hause oder auf den Straßen (Gully) nicht mehr abfließt, sollten Sie umgehend die Störungsstelle rufen.


Wenn Sie beobachten, dass ein Straßenablauf (Gully) verstopft ist und sich das Regenwasser dort staut oder wenn Sie bemerken, dass die Abwässer aus Ihrer Wohnung beziehungsweise Ihrem Haus nicht mehr ablaufen, rufen Sie möglichst schnell Ihre örtliche Störungsstelle an. Auch bei allen anderen Störungen, die das öffentliche Kanalsystem betreffen, ist diese der richtige Ansprechpartner für Sie.

 

  • An die Störungsstelle (Servicenummer) der Gemeinde, Stadt oder des Amtes oder
  • direkt an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bereich der Straßenablauf verstopft ist.

 

§ 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
§ 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast

§ 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.